Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Anzahl Ausbildungsdienste für kleinere Feuerwehr | 45 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 717241 |
Datum | 07.03.2012 14:23 MSG-Nr: [ 717241 ] | 7771 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehr
gesunder Menschenverstand
Hallo Stephan,
hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, die in Rede stehende FwDO zu prüfen und finde dort folgende Vorgaben:
FwDV 2:
"1.10. Jeder FW-Angehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.
5. Fortbildung:
Lernziele, Inhalte und Methoden werden im Einzelfall festgelegt"
In welchem BL/Stadt/Gde bitte ist darüberhinaus festgelegt, dass
- Lehrgänge
- Einsätze
- etc
bei der Berechnung dieser 40 Std Fortbildung nicht mitgezählt werden dürfen.
Ich lerne ja gerne dazu.
Die Vorschrift richtet sich ja an den FW-Mann /Frau. Was ist wenn dieser / diese gerne dazu bereit wäre, die FW aber nur 20 Stden anbietet ?
Um auch den Kameraden mit den digitalen Denkansätzen gerecht zu werden.
JA, ich bin für eine gute Aus- und Fortbildung der Feuerwehrkameraden !!
Nur damit werden wir alle mit 60 gesund in die Altersabteilung wechseln können.
Ich mag nur diese starren Vorgaben nicht, die mich strangulieren (wenn du das nicht so machst, dann bist Du böse).
Ich kann halt zielgerichtet denken und auch den GMV kann ich gut einsetzen.
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
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