Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Anzahl Ausbildungsdienste für kleinere Feuerwehr | 45 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 717251 |
Datum | 07.03.2012 14:57 MSG-Nr: [ 717251 ] | 7778 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Thomas K.In welchem BL/Stadt/Gde bitte ist darüberhinaus festgelegt, dass
- Lehrgänge
- Einsätze
- etc
bei der Berechnung dieser 40 Std Fortbildung nicht mitgezählt werden dürfen.
Schriftlich so nirgends. Aber das ergibt sich m.E. aus dem Text selbst: Lehrgänge finden (zumindest in der großen Mehrheit) nicht am Standort statt und fallen damit schon mal aus. Außerdem ist das m.E. Ausbildung, nicht Fortbildung. ("Fortbildung am Standort")
Und Einsätze können da sicherlich auch nicht mit dazuzählen. Mit der Begründung könnte man ja sonst in einer Wehr mit 300 Einsätzen pro Jahr die Fortbildung am Standort auf Null zurückfahren. (Zumindest rechtskonform.) Oder anders: Jedemand der hier im Forum äußert, dass er nicht an Übungen am Standort teilnimmt, weil er ja bei genügend Einsätzen dabei ist, würde wahrscheinlich verflucht, gebrandmarkt und mit einem Bann belegt...
Außerdem sind Einsätze zum größten Teil nicht planbar und oft kann nur ein relativ kleiner Teil der Aktiven teilnehmen. Damit fällt das für mich aus.
Geschrieben von Thomas K.Ich mag nur diese starren Vorgaben nicht, die mich strangulieren (wenn du das nicht so machst, dann bist Du böse).
So sonderlich starr sind die m.M.n. gar nicht. Jeder Wehr steht es frei, z.B. 80 Stunden Fortbildung vorzusehen. 40 sind eben das Minimum. Eigentlich sollte man das als Grundvoraussetzung betrachten, wie für einen AGT die G26.3, Streckendurchgang, Unterweisung und Einsatzübung. [1] Diese Dinge stehen auch "nur" in der FwDV.
[1]: Für letztere ist allerdings der Einsatz eindeutig als Alternative vorgesehen. ;-)
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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