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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altergrenzen in den Bundesländern, war: Hamburger Feuerwehrmann klagt | 16 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 717637 | ||
Datum | 11.03.2012 20:49 MSG-Nr: [ 717637 ] | 3384 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf R. Bis max. 63 (ich glaube aber, nur auf Antrag), sonst 60. Das war mal, jetzt ist es andersherum: "Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf." Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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