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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altergrenzen in den Bundesländern, war: Hamburger Feuerwehrmann klagt | 16 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 717639 | ||
Datum | 11.03.2012 20:53 MSG-Nr: [ 717639 ] | 3315 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Das war mal, jetzt ist es andersherum: "Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf." Das scheint wohl an mir vorbeigegangen zu sein, bin ja auch noch ein bißchen von der Grenze entfernt. Aber wie mal in einem anderen Thread irgendwann geschrieben, ich will ja eh den AEP-Opa machen ;-) Besucht unsere Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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