Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Altergrenzen in den Bundesländern, war: Hamburger Feuerwehrmann klagt | 16 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 718026 |
Datum | 15.03.2012 05:15 MSG-Nr: [ 718026 ] | 2454 x gelesen |
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Hallo
Laut SaechsBRKG gibts keine Altersgrenze, allerdings laut §18 Abs. 2. : Ist die Eignung nicht mehr gegeben, ist der Angehörige aus dem aktiven Dienst zu
entlassen.
Allerdings steht in § 20(Pflichtfeuerwehren) Abs. 2 folgendes: Feuerwehrdienstpflichtig sind alle Einwohner einer Gemeinde zwischen dem vollendeten 18.
und 65. Lebensjahr.
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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| 11.03.2012 18:47 |
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Carl7 K.7, Berlin Hamburger Feuerwehrmann klagt gegen Altersdiskriminierung. | |