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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsregelung | 28 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 718136 | ||
Datum | 15.03.2012 19:33 MSG-Nr: [ 718136 ] | 7544 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. Außerdem hab ich Beispiele genannt, wo elektronische Lösungen nicht funktionieren, weil die Pylonen oder der Drehpfeil manuell auf- bzw. eingestellt werden müssen. Wie ich schon schrieb: Verstand und Ausbildung sind wichtig. Denn eine gescheite Verkehrsabsicherung ist mitnichten trivial. Bei Pylonen sehe ich das PRoblem nicht: Die müssen zwangsläufig nach Einsatzende auf "0-Stellung" gestellt werden. Nämlich gestapelt im Geräteraum. Die wird keiner falsch aufstellen. Genau wie keiner die falsche Richtung einstellen wird. Die Fehlbedienung ist ja, dass die Richtungseinstellung nicht gemacht wird, und man noch die, die vom letzten Einsatz noch eingestellt ist (Eine Dienstanweisung "Nach Einsatzende wieder auf richtungsneutralen Modus zurückschalten bringt dir auch nicht soviel) ebend die falsche richtung ist. Dass die Forderung nach einer Bedieneinrichtung mit einer möglichen Fehlbedienung weniger hier im Forum so schlimm ist, hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht. Da die neueren Steuergeräte für Heckwarnanlagen komplett Mikroprozessor gesteuert sein dürften, halte ich eine technische Lösung von Seiten des Herstellers hier für deutlich einfacher möglich, als bei dem Richtungspfeil. ABer du hast natürlich recht: Wenn man eine Fehlbedienung bei Variante A technisch nicht verhindern kann, sollte man es bei Variante B auch nicht tun, auch wenn es da ginge. Manuel | ||||
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