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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 718362 | ||
Datum | 18.03.2012 12:44 MSG-Nr: [ 718362 ] | 10688 x gelesen | ||
Geschrieben von Rene S. Bei Presse, Polizei muss ich sowohl privat sowie als Feuerwehrangehöriger davon ausgehen, dass die Ihre Rechte kennen und entsprechend beachten. Bei der Polizei auf jeden Fall, die wird aber wahrscheinlich auch eigene Rechtsgrundlagen haben um Grundstück/Wohnung zu betreten. Bei der Presse wäre ich mir da nicht immer sicher. Ganz interessant sind in diesem Zusammenhang auch FAs, die nebenberucflich für die Presse Bilder machen und sich dann im Einsatz versuchen unter dem Deckmantel der FW-Tätigkeit Zutritt zu verschaffen bzw. das einfach machen und damit begründen wenn sie darauf angesprochen werden. Am lustigsten wird das wenn der Einsatz dann in einem Industriebetrieb mit Kameraverbot stattfindet und der Werkschutz das mitbekommt. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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