Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 718363 |
Datum | 18.03.2012 12:50 MSG-Nr: [ 718363 ] | 10879 x gelesen |
Öffentlichkeitsarbeit
1. Pressemeldung
2. Persönliche Mitteilung (über myForum)
1. Pressemeldung
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Öffentlichkeitsarbeit
Geschrieben von Rene S.Tja, das ist ein schwieriges Thema und meiner Auffassung nach wird da die Feuerwehr als uch Presse etc. vom Gesetzgeber alleine gelassen.
???
Du hast jetzt nicht wirklich Ahnung von ÖA, PRessearbeit, Presserecht,... Oder?
Geschrieben von Rene S.Ob bei dem geschilderten Fall ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt möchte ich nicht beurteilen -
Das spielt auch keine Rolle. DAs Auskungftsrecht der Presse besteht durchaus. Nur ist es eben an der Feuerwehr, das professionell zu bedienen.
Das kann von einem Verweis auf das städtische Presseamt bis zur eigenen PM oder gar dem Statement vor der Kamera alles sein (letztere beiden Dinge aber nur, wenn man von der in der GEmeinde zuständigen Stelle dazu ermächtigt wurde).
d.h. dem Auskunftsersuchen der Presse wurde abgeholfen, wenn man sie an das städt. Presseamt verweist und die irgend wann eine grob zusammengefasste PM mit den wichtigsten Fakten raus geben. Mehr muß nicht sein.
Geschrieben von Rene S.Somit denke ich eher an die Privatsphäre und fände es auch nicht toll wenn da jemand ungefragt meinen Keller ablichtet.
Eben. Das ist der Knackpunkt.
Wir haben auch schon Einsatzfotos angefertigt mit dem Hintergrund diese später in der ÖA im Rahmen der Rauchmelderkampagne zu verwenden (angebranntes Kinderbett durch Halogen-Nachttischlampe). Aber dazu sind wir auf den Betroffenen zugegangen um uns das Einverständnis zu holen. Und zwar erst einige Zeit nach dem Einsatz, d.h. wenn der Betroffene wieder klar denken kann.
Geschrieben von Rene S.Wer darüber hinaus dort Fotos macht - das ist mir relativ egal solange keine Gefährdung für diese Person durch ein Brandgeschehen vorliegt. Da kann ich lediglich den Hinweis geben, das eine entsprechende Gefahr bestanden hat und das alles weitere auf eigene Gefahr erfolgt - nötigenfalls mit entsprechenden Zeugen!
Solange es sich dabei um Amtsträger wie die Polizei oder von ihr beauftragte Gutachter handelt ja.
Wenn da die Presse auftaucht nein. Da hole ich mindestens mal die Polizei dazu, die dann den Eigentumsschutz und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung des Betroffenen sicher stellt.
Geschrieben von Rene S.Somit sollte der Gesetzgeber mal genau definieren, was öffentliches Interesse ist und wann dies zutrifft oder auch nicht - schon gibts keine oder weniger Probleme.
Diese Probleme gibt es auch heute nicht. Es darf einfach kein Fremder ohne gesetzliche Ermächtigung in eine Wohnung. Und wir selst unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Also geben wir das was wir da sehen und fotografieren im Zweifel eher nicht weiter.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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