News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 718378 | ||
Datum | 18.03.2012 16:10 MSG-Nr: [ 718378 ] | 10057 x gelesen | ||
Geschrieben von Linus D. Ist es zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren notwendig, Fotos zu machen?Ich halte es zumindest für legitim, Fotos zur Dokumentation der Auftragserfüllung zu machen. Es soll ja Kunden geben, die mit der Ausführung nicht so ganz zufrieden sind. Und um dann zeigen zu können, wie sich ein Schaden im Laufe von Einsatzmaßnahmen entwickelt hat, eignen sich Fotos sicher besser als Bleistiftzeichnungen. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|