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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 718395 | ||
Datum | 18.03.2012 19:30 MSG-Nr: [ 718395 ] | 10007 x gelesen | ||
Interessante Frage. Wer hat das geistige Eigentum an diesem Garten - Du. Damit sind Deine Rechte betroffen. Wer ist Eigentümer /Besitzer des Gartens - ein Anderer. Also zwei betroffene Rechteinhaber mit unterschiedlichen Rechten die sich widersprechen könnten. Ich habe keine rechtlich untermauerte Meinung - vermute aber mal es kommt auf Nuancen an. Wenn da nur dteht Privatgarten in xyz-Stadt und nicht der Gartenbesitzter identifizierbar ist schätze ich, dass Du Deine Rechte nutzen kannst, da die Rechte des anderen nicht erkennbar verletzt worden sind. Gehe ich nun zum Foto des verbrannten Kellers über: Hier gibt es m.E. ein Spannungsfeld zwischen den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen, der Pressefreiheit und den nichtgewerblichen Dokumentationszwecken der Feuerwehr. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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