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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 718555 | ||
Datum | 20.03.2012 14:08 MSG-Nr: [ 718555 ] | 9536 x gelesen | ||
Nicht vergleichbar. Wärend dieser Fehler einfach jedem durchgehen kann, ist das veröffentlichen eines unzulässigen Bildes eine Handlung und wird dem entsprechend härter bestraft. Auch dürfte hier die Haftpflicht voll bezahlen, im Gegensatz zu einem auf der HP des Feuerwehrvereins veröffentlichtes Foto. | ||||
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