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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 718694 | ||
Datum | 22.03.2012 12:38 MSG-Nr: [ 718694 ] | 8709 x gelesen | ||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning K. Welche der drei wesentlichen Bedingungen siehst du nicht erfüllt: Die des Geheimnisses! Die gängige Rechtssprechung geht nur von einer Aufdeckung eines Privatgeheimnisses aus, wenn das Aufgedeckte in direktem Zusammenhang zu einer Person steht. Die Strafvorschrift scheint daher für mich nur einschlägig, wenn die Bildunterschrift lauten würde: Verbrannter Keller von Erika Mustermann. Gruß Sebastian | ||||
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