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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Lüftereinsatz bei GSG-Lage, war: SER / Gefährdungsanalyse Biogas | 8 Beiträge | ||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 718873 | ||
Datum | 24.03.2012 10:27 MSG-Nr: [ 718873 ] | 2084 x gelesen | ||
Hallo, ob ein Lüftereinsatz im Freien überhaupt etwas bringt, hängt stark von der verwendeten Technik ab. Mit Überdrucklüftern ist der Versuch m.E. ziemlich sinnlos, da die Reichweite des Luftstrahls (wenn man in kein Gebäude einbläst) nur wenige Meter beträgt. Behelfen kann man sich da höchstens mit einer Lutte, über die dem Patienten Frischluft zugeführt wird. Ob sich der Aufwand lohnt, oder ob es nicht besser ist dem Patienten einfach über eine Maske Luft bzw. Sauerstoff zu geben, dürfte Situationsabhängig sein. Wassernebel zur Niederschlagung von Gasen kann man einsetzen, wobei man sich da hinsichtlich der Reichweite auch nicht zu viel von versprechen darf. Wenn, dann macht der GSG Einsatz zur Luftzuführung mit einem Injektorlüfter Sinn, aber auch hier hat man das Problem, dass man bei unsichtbaren Gasen eben nicht sehen kann ob und wie die vom Patienten weggeblasen werden und ob der Lüfter nicht vielleicht sogar das Gas ansaugt. Bei einer "Patientenbelüftung" waren also permanente Schadstoffmessungen angesagt. Wer es wirklich ausprobieren will, kann es ja mal mit relativ wenig Aufwand üben. Bei Windstille eine Nebelmaschine einsetzen und den Nebel mit einem Lüfter von einem Patienten oder Fahrzeug wegblasen. Meine erste Einschätzung ist, dass das Ergebnis in den meisten Fällen eher ernüchternd sein wird. Etwas anderes sind mobile Großventilatoren, wobei auch hier wieder das Ansaugproblem besteht und die wenigsten MGV ex-geschützt sind (kommt natürlich auf den Gefahrstoff an, ob man das braucht). Gruß Marc | ||||
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