Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 718892 |
Datum | 24.03.2012 15:10 MSG-Nr: [ 718892 ] | 13292 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Bürgermeister
Bürgermeister
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Servus,
eine Regelung ist im BayFwG nicht vorgesehen.
Geschrieben von Peter M.Bei unserer letzten Wahl war dies nämlich der Fall und es konnten viele Stimmen nicht gezählt werden.
Wieso war das so? Konnten die ihre Stimme nicht mehr abgeben oder konnte die Auszählung nicht mehr erfolgen., weil der "Wahlausschuss" auch ausgerückt ist?
In beiden Fällen ist ja normalerweis der BGM als "Chef" der ganzen Feuerwehr gefragt, was zu tun ist. Bei uns ist´s halt bis jetzt immer so gewesen, dass der BGM Wahlleiter war und die beiden Beisitzer waren entweder Ehregäste oder passive Mitglieder (Ehrenkommandant o.ä.). Bei unserer letzten Wahl z.B. vor 2 Wochen fungierten die beiden Ortspfarrer als Beisitzer.
Wenn nicht alle Mitglieder wählen konnten, weil sie ausrücken mußten, sollte der BGM die Wahl wiederholen. Muß man halt mal drüber reden.
Was anderes wäre ja, dass man die Feuerwehr für diesen Abend mal abmeldet. Es gibt ja genügend andere Feuerwehren ringsherum, die da mal ausrücken können. Bei einem Ausflug o.ä. geht´s ja auch.;-)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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