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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 719034 | ||
Datum | 26.03.2012 13:41 MSG-Nr: [ 719034 ] | 19137 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. a) Darf die FW Schilder aufstellen? Die Feuerwehr darf Schilder zur Absicherung der Einsatzstelle im Rahmen des Einsatzes aufstellen, z.B. Warndreiecke inkl. Faltdreiecke usw. Die Feuerwehr darf keine Verkehrsschilder im sonstigen Sinne aufstellen Geschrieben von Jürgen M. b) Hat ein FWangehöriger das nötige Fachwissen welche Schilder und wie die Schilder gestellt werden müssen? Die Antworten folgen aus der auf Antwort a: Zu b) nein, braucht er auch nicht, weil er es nicht darf. Zu c) nein, weil sie sie nicht aufstellen darf Zu d) Interessiert nicht, weil keine Schilder vorhanden und auch nicht aufgestellt werden dürfen. Geschrieben von Jürgen M. Wie ist die rechtliche Lage? Die Feuerwehr ist für das aufstellen von Schildern nicht zuständig. Somit kein weiterer Handlungsbedarf. Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums. Wer da immer noch meint, Ölspuren durch abstreuen mit Bindemittel und anschließendem zusammenkehren beseitigen zu müssen oder eine Zuständigkeit der Feuerwehr für Beschilderung oder Beseitigung von Ölspuren sieht (von Erstmaßnahmen zur Absicherung mal abgesehen), braucht sich nicht zu wundern, wenn anschließend der EL vor Gericht eins auf den Deckel bekommt. Gruß, Michael | ||||
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