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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg | 719039 | ||
Datum | 26.03.2012 13:53 MSG-Nr: [ 719039 ] | 18884 x gelesen | ||
Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums. Wer da immer noch meint, Ölspuren durch abstreuen mit Bindemittel und anschließendem zusammenkehren beseitigen zu müssen oder eine Zuständigkeit der Feuerwehr für Beschilderung oder Beseitigung von Ölspuren sieht (von Erstmaßnahmen zur Absicherung mal abgesehen), braucht sich nicht zu wundern, wenn anschließend der EL vor Gericht eins auf den Deckel bekommt. Gruß, Michael Hmmm, ok. Definiere Deine Aussage "Erstmaßnahmen zur Absicherung" Ich hoffe doch nicht, daß ihr die Ölspur mit Absperrband, Pylonen usw. sichert und dann wartet bis das Reinigungsteam kommt... ;-) | ||||
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