Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 719054 |
Datum | 26.03.2012 14:26 MSG-Nr: [ 719054 ] | 18779 x gelesen |
Hallo,
Bitte nutze die Zitatfunktion, sonst wird unübersichtlich, wer was geschrieben hat.
Geschrieben von Jürgen M.Hmmm,
ok. Definiere Deine Aussage "Erstmaßnahmen zur Absicherung"
Ich hoffe doch nicht, daß ihr die Ölspur mit Absperrband, Pylonen usw.
sichert und dann wartet bis das Reinigungsteam kommt...
;-)
Absicherung im Sinne von "Einsatzstelle absichern", ggfs. bis zur Sperrung der Straße, Verständigung des Straßenbaulastträgers. Natürlich auch Verhinderung der Ausbreitung (z.B. in Ablaufschächte usw.) bzw. abbinden mit Bindemittel, wenn es sich um größere Mengen handelt. Fachmännisch reinigen können und dürfen wir nicht, dazu fehlt uns das Gerät sowie die Ausbildung (neben der Tatsache, dass wir dafür eben auch nicht zuständig sind).
Konkret: Innerorts ist in RLP die (Orts-)Gemeinde zuständig, außerorts auf Kreis-, Landes-, Bundesstraßen bzw. Autobahnen der Landesbetrieb Mobilität. Bei uns wird der Straßenbaulastträger verständigt, außerorts der Notdienst des LBM (Rufbereitschaft rund um die Uhr, was die dann machen, ist deren Zuständigkeit), innerorts der zuständige Ortsbürgermeister (kleine Orte), der dann wiederum das mit einem Rahmenvertrag beauftragte Beseitigungsunternehmen ordert (so in unserer Verbandsgemeinde, da auch der Ortsgemeinde sowohl Gerät als auch Fachkenntnis fehlen, falls diese überhaupt eigenes Personal in Form von Bauhofmitarbeitern o.ä. hat). Ist der Bgm. nicht erreichbar, wird direkt das Beseitigungsunternehmen beauftragt (auch intern so geregelt). Kosten werden, sofern der Verursacher bekannt ist, auf diesen abgewälzt, sofern nicht, bleibt die Gemeinde/LBM auf diesen sitzen.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|