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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 719083 | ||
Datum | 26.03.2012 15:52 MSG-Nr: [ 719083 ] | 18597 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Das glaubst Du doch selber nicht, oder? Ist aber juristisch richtig. Wobei es im Rahmen von Urteilen dann präzisiert wird was man denn darunter verstehen kann. Hat in deinem Fall auch nichts damit zu tun WEN er anruft sondern eher WANN. Wenn er Ladung verliert, dann aber erstmal den Campingkocher anwirft um erst Kaffee und dann Mittagessen zu machen und dann die zuständige Stelle informiert ist das nicht mehr unverzüglich. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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