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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 719102 | ||
Datum | 26.03.2012 17:06 MSG-Nr: [ 719102 ] | 18569 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Er kann es in der Regel nun mal nicht. Und dann? Dann kann er jemanden beauftragen. Wenn er das nicht kann (weil er gar nicht da ist und gar nicht gemerkt hat dass er was verloren hat) ist der Träger der Straßenbaulast zuständig. Wenn dieser es ebenfalls nicht selbst kann, dann kann der jemanden beauftragen (Ersatzvornahme). Und ist der Träger der Straßenbaulast nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, dann kommt die Polizei im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit nach den jeweiligen polizeirechlichen Vorschriften des Bundeslandes dran (weil Polizei ist der OB-Tampon unter den Behörden, denn mit dem OB-Tampon kann man alles, sogar Reiten, Tennis spielen, Radfahren,...). Kann diese es nicht selbst erledigen (was die Regel ist), dann beauftragt sie jemanden (Ersatzvornahme). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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