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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 719129 | ||
Datum | 26.03.2012 18:35 MSG-Nr: [ 719129 ] | 18489 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Und Du weißt auch bei wem diese Spirale endet? Idealerweise bemerkt jemand um 8.00 Uhr morgens eine Straßenverunreinigung meldet diese auf dem genannten Weg und um 12.30 Uhr begeben sich dann telefonisch alarmiert Mitglieder einer ehrenamtlichen Vereinigung auf den Weg ins lieb gewonnene Gerätehaus. Und dann kommt die Frage nach dem jeweiligen Landesrecht und der dazugehörigen Auslegung und schon geht es die Spirale wieder zurück. Wenn nämlich das keine originäre Aufgabe der Feuerwehr ist und somit auch nicht zwingend dafür gerüstet und ausgebildet sein muß, kann sie ja nun allenfalls absperren. Das haben aber hoffentlich schon die anderen in der Spirale getan - und schon ist das Thema erledigt, da Amtshilfe nicht leistbar bzw. nicht erforderlich ist. MkG Marc | ||||
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