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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 719132 | ||
Datum | 26.03.2012 18:44 MSG-Nr: [ 719132 ] | 18306 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Hmm, also wenn demnächst auf einer BAB ein osteuropäischer LKW-Fahrer seine Ladung verliert, darf er "Kollegas" aus seiner Heimat kommen lassen um den Dreck wegzumachen, weil die ja trotz 1.500 Kilometer Anreise immer noch günstiger sind, als deutsche Bergungsunternehmen? Der ruft die ja auch sofort an -> ohne schuldhaftes Verzögern hat er sich darum gekümmert. Das glaubst Du doch selber nicht, oder? Das dürfte Realität sein. Vieleicht etwas überspitzt, aber im Grunde schon. Das heißt die Unfallstelle wartet dann 1 Stunde auf den Bergungsdienst. | ||||
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