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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719142 | ||
Datum | 26.03.2012 19:13 MSG-Nr: [ 719142 ] | 18528 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Ulrich C. Geschrieben von Michael W. In Bayern ist die Feuerwehr in bestimmten Fällen Polizei i.S.d. §44(2) StVO und hat dann weitgehendste Handlungsfreiheit auch zur vorläufigen Anordnung von Verkehrszeichen zur Gefahrenabwehr.. Im Grunde scheint es auch in allen Bundesländern unstrittig zu sein, dass die Feuerwehr eben nicht nur Warndreiecke, sondern zumindestens auch die Zeichen 101 und 610 nutzen darf. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage dafür ist aber bisher mehr oder weniger offen (es wird dann gerne mit Notstand oder gar mit "Gewohnheitsrecht" argumentiert...) Gruß, Henning | ||||
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