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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 719191 | ||
Datum | 26.03.2012 23:14 MSG-Nr: [ 719191 ] | 18306 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian R. Die Feuerwehr hat überhaupt nicht die Möglichkeiten eine Fahrbahn zu sperren Was machst du sonst bei einem VU? Den Verkehr weiterfließen lassen? Wir sperren dann die Straße. Geschrieben von Christian R. oder Freizugeben Richtig. Dafür sind andere zuständig. Geschrieben von Christian R. Auch eine Strasse nach beseitigen einer Ölspur freizugeben kann schon grenzwertig sein. Da die Fahrbahn nicht wirklich "sauber " ist nach aufbringen und abkehren des Ölbinders. Für sowas gibt es Reinigungsmaschinen die das können. Also würde ich im Ernstfall eher die Polizei hinzuziehen die dann diie Strasse freigibt und somit dann auch die Verantwortung trägt. "Straßenbaulastträger" heißt das Zauberwort. Auch die Polizei ist dafür nicht zuständig. Wurde jetzt aber schon mehrfach hier erläutert. Gruß, Michael | ||||
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