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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719194 | ||
Datum | 26.03.2012 23:29 MSG-Nr: [ 719194 ] | 18301 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael H. Das aufstellen einer Beschliderung kann min. nur die unterste Straßenverkehrkehrsbehörde anordnen. Bei Gefahr im Verzug auch die Polizei, siehe §44(2) StVO. Ich kenne eine Gemeinde, da ist das jahrzehntelang so gemacht worden: Angeordnet hat die Polizei, aufgestellt die Feuerwehr. Inzwischen sind die Anforderungen an die Ausbildung des Aufstellers aber wohl so weit gestiegen, dass die Feuerwehr das nicht mehr leisten kann (und der Straßenbaulastträger dafür einen Bereitschaftsdienst unterhält). Geschrieben von Michael H. Diese Beschilderung sollte dann der RSA entsprechen. Die sich aber nur mit der Sicherung von Arbeitsstellen befasst. Die Beschilderung allgemeiner Gefahrenstellen kann man daraus nur sehr schwer ableiten. Da gehört dann schon mindestens die genaue Kenntnis der StVO-VwV und vermutlich noch weiterer Regelwerke dazu. Gruß, Henning | ||||
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