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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719205 | ||
Datum | 27.03.2012 00:30 MSG-Nr: [ 719205 ] | 18216 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Jürgen M. ...und genau das ist der springende Punkt... Dass es so einfach ist? äh.... Geschrieben von Jürgen M. Ich denke nicht, daß die Feuerwehr das darf. Was genau? Das Aufstellen von Verkehrszeichen allgemein, das Aufstellen von Zeichen 101/610, das Aufstellen von anderen Zeichen, jeweils in Bayern, Thüringen, Bremen oder dem Rest der Republik? Oder gar die Unterscheidung vor, während oder nach einem Einsatz? BTW: worin begründen sich deine Gedanken? Ich hatte für meine Ansichten ja schon verschiedene Rechtsquellen genannt... Gruß, Henning | ||||
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