News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719208 | ||
Datum | 27.03.2012 00:47 MSG-Nr: [ 719208 ] | 18270 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Anton K. ich weß ja nicht, warum du dich da auf die Bayern einschießt? Ich schieße mich nicht ein. Ich berücksichtige, dass in Bayern die Rechtslage anders ist als im Rest der Republik. Und ich habe extra noch vorher das bayrische ZustGVerk gelesen. Geschrieben von Anton K. Es sind normalerweise nur Leitkegel und Faltsignale (wie im restlichen Deutschland) verlastet. Die Befugnis etwas zu tun (um die ging es hier!) ist unabhängig davon, ob man über das notwendige Material dafür verfügt oder nicht... Geschrieben von Anton K. Wenn wir in Bayern den Verkehr in bestimmten Lagen regeln, dann ist das vom Gestzgeber so festgelegt, das schließt aber das Aufstellen von Verkehrschildern aus. Wo genau wird das Aufstellen von Verkehrsschildern denn ausgeschlossen? grübelnd, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|