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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 719245 | ||
Datum | 27.03.2012 11:20 MSG-Nr: [ 719245 ] | 18052 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Der Straßenbaulastträger außerorts (LBM) hat einen Notdienst und braucht keine 2 Stunden bzw. es gibt im anderen Fall (innerorts, Gemeinde) einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen, das, wenn nicht gerade ein Paralleleinsatz anliegt, sicher keine 2 Stunden braucht. Schön das Du bisher bei uns andere Erfahrungen gemacht hast als ich. Meine sind nämlich werktags auf zwei Stunden auf die -zehn Kilometer von der Unfallstelle - entfernt ansässige Landesstraßenmeisterei zu warten. Und das vertraglich zugesicherte Unternehmen hat seinen Standort 60 Kilometer entfernt. Jetzt rate mal, welche Anfahrtszeit die außerhalb der Geschäftszeiten haben. Geschrieben von Michael W. Selbst wenn es 2 Stunden dauern sollte, ist mir das egal... Dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber in dem meisten Fällen aber nicht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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