Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | kann der VB die Vorhaltung einer 3-teiligen Schiebleiter vorschreiben? | 34 Beiträge |
Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 719356 |
Datum | 27.03.2012 22:50 MSG-Nr: [ 719356 ] | 16950 x gelesen |
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)§ 20 NBauO(Gesetz) - Landesrecht NiedersachsenBrandschutz
(1) 1Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 2Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen.
(2) 1Jede Nutzungseinheit mit mindestens einem Aufenthaltsraum muss in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege haben. 2Dies gilt nicht, wenn die Rettung über einen durch besondere Vorkehrungen gegen Feuer und Rauch geschützten Treppenraum (Sicherheitstreppenraum) möglich ist.
(3) Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Benutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, müssen mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen versehen sein.
Habe mal zum Vergleich in der Niedersächsischen Bauordnung geguckt, habe da nichts zu tragbaren Leitern bzw. Hubrettungsgeräten gefunden.
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