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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | kann der VB die Vorhaltung einer 3-teiligen Schiebleiter vorschreiben? | 34 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 719360 | ||
Datum | 27.03.2012 23:12 MSG-Nr: [ 719360 ] | 16940 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin M. Niedersächsische Bauordnung (NBauO)§ 20 NBauO(Gesetz) - Landesrecht NiedersachsenBrandschutz Habe mal zum Vergleich in der Niedersächsischen Bauordnung geguckt, habe da nichts zu tragbaren Leitern bzw. Hubrettungsgeräten gefunden. Der indirekte Verweis steht im fettgedruckten Satz. Sind Gebäude vorhanden, bei denen zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, die 3teilige-Schiebleiter vorhanden sein musste, so muss die Feuerwehr diese weiterhin vorhalten. Dieses kann nur entfallen, wenn für die betreffenden Objekte - nun Gebäude mittlerer Höhe - Aufstellflächen für Hubrettungsgeräte vorhanden sind und das Gerät auch zur Ausstattung der Feuerwehr (der Gemeinde) gehört. Gruß Peter | ||||
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