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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | kann der VB die Vorhaltung einer 3-teiligen Schiebleiter vorschreiben? | 34 Beiträge | ||
Autor | Hors8t S8., Aachen / NRW | 719362 | ||
Datum | 27.03.2012 23:44 MSG-Nr: [ 719362 ] | 16974 x gelesen | ||
Hallo, das ist bislang - soweit ich das sehe - nicht von der Rechtsprechung entschieden worden. Meine Einschätzung zu der Frage ist aber: Eher nein. Man muss das Ganze abschichten: - Die Landesbauordnungen fordern für Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, die Vorhaltung der erforderlichen Rettungsgeräte von der Feuerwehr. - Eine 3-teilige Schiebleiter könnte von den Maßen her als erforderliches Rettungsgerät dienen. Allerdings muss der zweite Rettungsweg generell vergleichbar zuverlässig sein wie eine zweite notwendige Treppe. Das wird man angesichts der Risiken der Personenrettung über die Schiebleiter aus großen Höhen aber eher verneinen müssen. Ausnahme: Besondere Einzelfälle (Hinterhöfe etc). - Ist ein solcher Fall gegeben, ist es mit dem Sinn der Normen über den zweiten Rettungsweg vereinbar, dass die Leiter nicht zwingend von der Feuerwehr auf ihren Fahrzeugen zum Einsatzort gebracht werden muss. Es dürfte reichen, wenn sichergestellt ist, dass sie in gleicher Weise einsatzbereit gehalten und gewartet wird wie eben originäres Feuerwehrgerät. DAS ist aber wohl nur theoretisch. Es ist schwer vorstellbar, dass eine Wartung in dieser Weise sichergestellt werden kann (oder sieht der Bescheid solch eine strenge Auflage vor?). Sinnvolle Alternative stattdessen: Am Gebäude fest installierte Leitern für die Feuerwehr als zweiter Rettungsweg. Ich würde mich interessieren, wie der Fall schließlich ausgegangen ist. Viele Grüße Horst | ||||
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