Rubrik | Taktik |
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Thema | Braucht der Sicherheitstrupp ein Werkzeug? Was muss es können? | 46 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 719872 |
Datum | 31.03.2012 18:34 MSG-Nr: [ 719872 ] | 8727 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Henning K.Deswegen haben wir (nach umfangreichen Versuchen vor mehr als zehn Jahren) einen anderen Kompromiss entwickelt.
Die Rettungsmulde schützt (vor allem) das Flaschenventil auf Treppen (und damit auch den Oberkörper des Verunfallten), ist aber nur wenig sperriger als der Verunfallte ohne Hilfsmittel. Durch die angebrachten Bandschlaufen lässt sie sich vorne wie hinten von je einer oder zwei Personen manövrieren.
Kommt für mich nur an Stufe 2, weil ich das Genick des Patienten als sehr exponiert ansehe.
Deshalb finde ich den teilbaren Schleifkorb sehr elegant: Wenn es wirklich nicht geht, ziehe ich die Splinte und gebe das Unterteil auf.
Was ich an der Dortmulder Mulde immer etwas aberwitzig finde:
Das THW hat seit Urzeiten die Bergeschleppe.
Anwendungsbild.
Wenn ich davon ausgehe dass ich eh den Pa des verunfallten AGT abwerfen muss, dann wäre dieses Modell mit auf dem Bauch geschnallten neuen PA ein überaus kompetentes Rettungsgerät...
Gruß aus dem Saarland
Jo
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