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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | auf was wir in Zukunft auch noch achten müssen ... | 9 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein | 720013 | ||
Datum | 02.04.2012 15:55 MSG-Nr: [ 720013 ] | 2305 x gelesen | ||
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Das ist doch im Prinzip auch ohne biometrische Einsatzkleidung schon so... Bei jedem Einsatz von Atemschutzgeräteträgern ist eine Atemschutzüberwachung (je nach Einsatzlage) durch die FwDv 7 vorgeschrieben. Die Erfassung enthält auch personenbezogene Daten. Und auch diese unterliegen dem BDSG. Bei uns im LK hat der Landesdatenschtzbeauftragte moniert, dass die Einsätze auf den DMEs nicht automatisch nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, hierdurch könnten Unbefugte Kenntnis über Einsatzort, Einsatzstichwort und ggf. Familien- und Firmennamen erhalten. Außerdem würden die Informationen unverschüsselt übertragen... Manchmal denke ich, man kann sich auch päpstlicher als der Papst selbst anstellen... | ||||
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