Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Wieviel Tod muss ein FA vertragen? (war:Reinigung Gleiskörper ...) | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 720036 |
Datum | 02.04.2012 17:55 MSG-Nr: [ 720036 ] | 4893 x gelesen |
Geschrieben von Rico K.Es geht ja darum, dass behauptet wurde man könne sich aussuchen, ob man jemanden aufnimmt, der kein Problem damit hat Blut, Tod und Schrecken zu sehen und dass es nichts bringt, wenn er das nicht kann aber sonst ein toller Feuerwehrmann ist. Das können wir m. E. nicht.
Wir müssen es sogar. Das sehe ich als Pflicht eines Vorgesetzten an. Wenn jemand für eine Aufgabe auf Grund einer Einschränkung nicht wahrnehmen kann, dann muß ich sagen "nein, es geht nicht". Ebenso wie ich als Ausbilder jemanden vom Truppmann 1 nach Hause schicke ohne Urkunde wenn er keine Leitern steigen kann. Ebenso schicke ich ihn ohne Urkunde nach Hause, wenn er beim Anblick von Kunstblut schon nicht mehr den Übungsdarsteller versorgen kann.
Da habe ich einfach gewisse Qualitätsansprüche an die Leute die nachher in den Einsatz gehen und Leben retten sollen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.04.2012 19:03 |
|
Chri7sti7an 7F., Wernau Reinigung Gleiskörper nach Suizid |
| 02.04.2012 07:25 |
|
Thor7ste7n B7., Schwetzingen |
| 02.04.2012 08:15 |
|
., Bad Hersfeld | |