Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 720307 |
Datum | 04.04.2012 13:55 MSG-Nr: [ 720307 ] | 6150 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Johannes K. Das wäre eine Idee. Wenn die Firmen keine F-Leute freistellen, müssen sie zahlen.
Sind in der Firma überhaupt Feuerwehrleute beschäftigt, die freigestellt werden können?
Wird ein Angestellter seinen Chef hinhängen, wenn er ihn nicht gehen lässt?
Was ist mit den Firmen, deren FA zu weit von ihrer Heimatwehr entfernt sind?
Was ist den Firmen, die ihre FA zwar freistellen würden, es aber auf Grund gewissen Rahmenbedingungen nicht geht?(z.B. Betriebskindergarten oder andere Personen mit Betreuungsaufgaben)
Was ist mit den Firmen, deren Angestellte freigestellt werden würden, aber während der Arbeit nicht ausrücken wollen?(Forschung, dringender Auftrag, Selbstständige)
Fragen über Fragen, die erst einmal beantwortet werden müssen. Außerdem ist fraglich, ob der Nutzen den Aufwand überhaupt rechtfertigt.
Audiatur et altera pars.
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