Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Berufsfeuerwehr Mainz: Pause auch wenn's brennt? | 27 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 720477 |
Datum | 05.04.2012 13:12 MSG-Nr: [ 720477 ] | 10205 x gelesen |
Infos: | 05.04.12 OVG Rheinland-Pfalz: Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen 05.04.12 Berufsfeuerwehr Mainz: Pause auch wenn's brennt?
|
Mh,
ich kenne das eigentlich so, dass Pausen Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten Dauer sind, die nach ArbZG im Voraus feststehen. Es ist allerdings auch möglich, die Pausen in so genannte "Kurzpausen" zu zerteilen, die dann quasi "irgedwann" am Tag eingelegt werden. Diese wären dementsprechend durchzubezahlen. Das könnte evtl. die Motivation der Klageführer sein und wäre dann verständlich, wenn Pausen abgezogen würden, die regelmäßig nicht genommen werden.
Davon unabhängig wäre es m.E. auch während eines längeren Einsatzes oder bei mehreren aufeinander folgenden Einsätzen sinnvoll und notwendig, den Leuten irgendwann in irgend einer Form eine Erholung zu gewähren. Das jetzt nicht im arbeitsrechtlichen, sondern alleine im einsatztaktischen Sinne..
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|