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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 720547 | ||
Datum | 05.04.2012 21:10 MSG-Nr: [ 720547 ] | 6251 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Ralf R. Für Beschäftigte von Eigenbetrieben der Gemeinde (die eine eigene Wirtschaftspersönlichkeit sind) wird kein Lohnersatzanspruch gezahlt. da liegt es doch in der Hand der Kommune, das zu ändern. Wo steht geschrieben, dass das so sein muss, wie du es geschildert hast? Dann kann ja Verwaltung, Gemeinde-/ Stadtrat tätig werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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