Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Was kann man löhnen oder darf man kassieren | 45 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 720641 |
Datum | 06.04.2012 21:06 MSG-Nr: [ 720641 ] | 12796 x gelesen |
Infos: | 06.04.12 Homepage
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Geschrieben von Joachim G.Mein Tipp, holt euch jemanden mit betriebswirtschaftlicher Erfahrung ins Boot (Geschäftsmann oder ähnliches) und dann fangt einfach mal an ALLE Kosten für das Fest aufzuschreiben.
Bei regelmäßigen Festen ergibt sich das m.E. automatisch durch die Bilanzen (v.a. bei getrennten Kassen von Getränken und Essen) des letzten Festes und die ggf. gestiegenen Preise.
Und dann sollte man auch zusehen, dass nichts übrig bleibt, also dass z.B. der Getränkehändler ggf. größere Restposten zurücknimmt, man wenn möglich Fleisch und Wurst in kleineren Portionen beim Metzger nachfordern kann, oder Reste zum Selbstkostenpreis unter den Aufräumenden verteilt.
In deiner Aufzählung fehl m.E. übrigens eine gewisse Gewinnmarge, die ja üblicherweise eines der Ziele so eines Festes ist oder sein kann.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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