News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Was kann man löhnen oder darf man kassieren | 45 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 720642 | ||
Datum | 06.04.2012 21:06 MSG-Nr: [ 720642 ] | 13111 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Ulrich W. Warum? Ja. Man benötigt eine Genehmigung für eine zeitweilige Gestattung für Schank- oder Speisegaststätte nach § 12 Gaststättengesetz. Hier können aber von der Erlaubnisbehörde Erleichterungen getroffen werden. Aber generell unterliegt man voll dem GastG. Hier im Landkreis achten die Kontrolleure auch stark darauf, dass das günstigste !attraktive" (Achtung "Apfelsaftparagraph" - hier bei uns ist es oft so, dass nur Wasser als billigstes Getränk nicht akzeptiert wird) nicht-alkoholische Getränk günstiger ist als das günstigste alkoholische. Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|