Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Internetseite | 21 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 721312 |
Datum | 12.04.2012 15:17 MSG-Nr: [ 721312 ] | 6916 x gelesen |
Infos: | 12.04.12 Internet marsch! Das passende Buch zur Frage
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Geschrieben von Wilfried L.Unsere Wehr betreibt eine eigene Internetseite (auf privater Basis,Webmaster=Wehrführer) u.a. mit der Rubrik "Einsätze", hier werden auchEinsatzbilder veröffentlicht. Es handelt sich aber um Bilder, die von "Jedermann" gemacht werden können, also keine Aufnahmen von Geschädigten, keine Bilder von Wohnungen usw. Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Ist das rechtlich zulässig, bzw. gibt es presserechtliche Vorschriften o.ä. wo dieses Thema geregelt ist, eventuell rechtliche Quellen (Gesetzestext, Presserecht)?
Unabhängig von den Details zu dem was man veröffentlichen DARF, hilft ein Blick ins örtlich gültige Brandschutzgesetz...
Zuständig für den Brandschutz (und die ÖA) dürften auch dort die (kreisangehörigen) Gemeinden sein. Und zunächst gibt daher dort dann die Gemeinde vor, was zu tun und zu lassen ist.
Private Seiten mit Einsatzdaten sind ein ganz eigenes Problem.
"Weisungsbefugnisse" auf "zulässige" Informationen dürfte es da keine geben, sehr wohl aber "Druckmöglichkeiten"...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 12.04.2012 15:08 |
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Wilf7rie7d L7., falkenberg/Elster |
| 12.04.2012 15:17 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |