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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 721414 | ||
Datum | 13.04.2012 12:35 MSG-Nr: [ 721414 ] | 59739 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Interessant wirds wenn man das hier gegenüberstellt: warum? Da steht doch genau das Gleiche wie in dem Bericht. Es geht um Bezüge > 175 / Monat... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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