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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 721482 | ||
Datum | 13.04.2012 16:12 MSG-Nr: [ 721482 ] | 58566 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Und man muss ganz klar sagen: Den schwarzen Peter haben eher die Dame selber und die Verwaltung, die die Entschädigung auszahlt, als das Jobcenter oder deren Rechtsgrundlagen. Das ist um es kurz zu formulieren einfach nur "Blödsinn" was du da behauptest! Hier braucht es noch nicht mal Fingerspitzengefühl sondern einfach nur "gesunden Menschenverstand". Wenn aber eine Behörde entweder dazu angehalten ist oder von sich aus sehr restriktiv zu agieren was möglichen Spielraum in der Auslegung von Regelungen betrifft, dann passiert soetwas wie in diesem Fall. Die bereits angeführte Rechnung 175 * 12 Monate =^= 2.100 / Jahr ist ja durchaus plausibel und logisch. Wenn eine Verwaltung dann keine monatlichen Zahlungen vornimmt sondern einmal im Quartal, einmal im Halbjahr oder sogar nur einmal im Jahr aber die Summe der Zahlungen < 2.100 ist, gibt es keinen Grund hier querzuschießen. Außer man will mit aller Gewalt Geld sparen seitens des Jobcenters ohne Rücksicht auf "den Rest". Und das Jobcenter ist genauso Teil des Staates wie auch die Verwaltung, im Endeffekt "pisst man sich selbst ans Bein". Ich wette hier und jetzt um eine Kiste alkoholfreies Weizenbier, daß sollte es zu einem Prozeß kommen und der Gesamtjahresbetrag < 2.100 sein, daß die Entscheidung zugunsten des Ehrenamtes ausfallen wird. | ||||
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