Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 721515 |
Datum | 13.04.2012 17:46 MSG-Nr: [ 721515 ] | 58224 x gelesen |
Infos: | 19.04.12 ZDF Drehscheibe Deutschland, Bericht unter dem Unterpunkt "Teures Ehrenamt" 13.04.12 Wikipedia: Aufwandsentschädigung 13.04.12 Alle sechs Ehrenämter niedergelegt: Zillmann reagiert auf Jobcenter-Geldforderung 13.04.12 Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! 13.04.12 Deutscher Feuerwehrverband e.V.: Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Wenn es so einfach wäre.
Geschrieben von Steffen W.Die bereits angeführte Rechnung 175 * 12 Monate =^= 2.100 / Jahr ist ja durchaus plausibel und logisch. Wenn eine Verwaltung dann keine monatlichen Zahlungen vornimmt sondern einmal im Quartal, einmal im Halbjahr oder sogar nur einmal im Jahr aber die Summe der Zahlungen < 2.100 ist, gibt es keinen Grund hier querzuschießen. Außer man will mit aller Gewalt Geld sparen seitens des Jobcenters ohne Rücksicht auf "den Rest". Das genannte Zuflussprinzip (11 Abs. 2 SGB II) ist in der Vergangenheit schon öfter mal auch vor dem Bundessozialgericht gelandet. Das Jobcenter handelt kaum "ohne Rücksicht auf den Rest", sondern mit Rücksicht auf Gesetz und Rechtssprechung.
Die Anrechungsregeln für andere Einkommen sind etwas, das sollte man bei HartzIV-Empfang schon mal durchgelesen haben, oder sich erklären lassen. Ich kann mich nicht dafür erwärmen, jetzt bei dem "Böse-Behörde <-> Armes Opfer"-Spiel mitzumachen.
Geschrieben von Steffen W.Ich wette hier und jetzt um eine Kiste alkoholfreies Weizenbier, daß sollte es zu einem Prozeß kommen und der Gesamtjahresbetrag < 2.100 sein, daß die Entscheidung zugunsten des Ehrenamtes ausfallen wird. Mal langsam: Selbst wenn die Frau vor Gericht Recht bekommen würde, was hätte das dann mit dem Ehrenamt zu tun?
Richtig: Nix. Das hier ist ein klassischer Fall, wo das "Ehrenamt" nur vorgeschoben wird. Woher diese laufende Einnahme kommt, muss ja kein Ehrenamt sein. Hier hat es halt jetzt mal eine Feuerwehrkameradin erwischt, das spielt aber für den zu klärenden Sachverhalt keine Rolle.
Und ein Austritt aus dem Ehrenamt mit dieser Begründung ist, nunja, auch eine "interessante Protestform".
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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