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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 721531 | ||
Datum | 13.04.2012 18:18 MSG-Nr: [ 721531 ] | 57978 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Sebastian K. Das ist die eine Sichtweise. Die andere ist nunmal Sinn und Zweck von HartzIV, ob man das gut findet oder nicht. Wenn irgendwelche anderen Einkommen zur Verfügung stehen, warum muss der Staat dann noch darüber hinaus unterstützen? In diesem Fall, weil eine Aufwandsentschödigung getätigte Aufwändungen ob nun finanzieller oder sonstiger Art kompensiert. Wenn man bei den Aufwandsentschädigungen am Begriff festhält kollidiert das irgendwie mit der Sicherung zum Lebensunterhalt, weil eigentlich ja kein Überschuss bei da ist. Jedenfalls der Begrifflichkeit nach. Sonst muss man es halt Umbenennen in "vereinfachten Kleinsteinkommenfreibetrag" oder so. Gruß, Thorben | ||||
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