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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 721564 | ||
Datum | 13.04.2012 19:22 MSG-Nr: [ 721564 ] | 57695 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars T. So und nun warte ich noch auf das von mir bei Dir bestellte Beispiel.... :-) Das hier? Zeig mir, abgesehen von hauptamtlichen Kräften (sei es bei Feuerwehrs oder im Sportverein), jemanden, der ehrenamtlich tätig ist, dafür eine Aufwandsentschädigung erhält und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet.... Bin gespannt.Zählt nur Feuerwehr und Sportverein, oder auch (Kommunal)politik? ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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