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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 721570 | ||
Datum | 13.04.2012 19:33 MSG-Nr: [ 721570 ] | 57517 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Das Problem ist also nicht so ganz neu, nicht nur bei HartzIV, und nicht nur bei Feuerwehrleuten. Ist mir schon klar, auch wenn ich das beruflich nicht direkt mache... Geschrieben von Sebastian K. Letztes Jahr gab es noch ziemlichen Wirbel, weil Aufwandsentschädigungen auch als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt werden sollten. Das wurde dann noch mal abgeschmettert. Das hätte in der Kommunalpolitik, insbesondere bei Ortsbürgermeistern/Ortsvorstehern größerer Kommunen, für starke finanzielle Einbußen gesorgt. Die bessere Lobby bei den maßgeblichen Stellen hat da die Feuerwehr dann offenbar nicht. Schließlich wurde bereits im Jahr 2000 in Augsburg vom damaligen Bundeskanzler Schröder die Abschaffung der Sozialversicherungspflicht für die Feuerwehr-Aufwandsentschädigungen propagiert. Und was ist seitdem passiert? Richtig: nichts :-( | ||||
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