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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 721571 | ||
Datum | 13.04.2012 19:36 MSG-Nr: [ 721571 ] | 57219 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars T. bleibt damit ein Betrag größer den ominösen 175,-/Monat übrig, erst recht wenn der Lehrgang innerhalb eines Kalendarmonats läuft. Das ist wohl richtig. Bei uns erhalten daher die Kreisausbilder eine monatliche Aufwandsentschädigung . Ist dann abrechnungstechnisch deutlich besser! | ||||
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