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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 721583 | ||
Datum | 13.04.2012 20:13 MSG-Nr: [ 721583 ] | 56981 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars T. Büro, -material, Telefon, Fahrten....So wild ist das in der Praxis auch nicht. Büro/-material wird größtenteils durch die Verwaltung gestellt, und desto wahrscheinlicher, je größer der Ort ist (gerade im größten Ort einer Verbandsgemeinde steht ja dann auch mal eh ein Rathäuschen). Für das Telefon gibt es weitere Pauschalen, oder man verpackt es unter "Erstattung notwendiger Kosten". Fahrtkosten regelt das Landesreisekostengesetz, teilweise auch schon die oben verlinkte Verordnung (§ 4 oder so). Natürlich muss dann der Ort entsprechend groß sein, um davon zu leben, und natürlich wird, wenn man das Amt dann ernsthaft betreibt, irgendwann auch schnell die Zeit knapp. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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