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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Marc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen | 721612 | ||
Datum | 14.04.2012 04:16 MSG-Nr: [ 721612 ] | 56760 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe R. Das Ehrenamt wird "ehrenamtlich" - also ohne Vergütung ausgeführt Volle Zustimmung Geschrieben von Uwe R. Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt. Das ist eine dem Lohn gleichgestellte Leitung. Wenn das SO ist, gehe ich auch hier mit Dir konform Geschrieben von Uwe R. Um diesen Betrag im Arbeitsleben zu erreichen Ja, ich kenne die Sätze, ich mache den ganzen Tag nichts anderes in meinem Beurf ;-) Mein Verständnis von Aufwandsentschädigng war in diesem Fall ein anderes. Ich hatte gedacht, das nur tatsächlich entstandene Kosten ersezt worden wären, nicht das eine Pauschale gezahlt wurde. Lesen hilft manchmal... Sorry dafür ;-) | ||||
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