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Thema | 'First Post Control' ? | 108 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 721632 | ||
Datum | 14.04.2012 10:14 MSG-Nr: [ 721632 ] | 23283 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Knut K. Sobald natürlich jeder Hinweis auf etwaige Möglichkeiten eines Missbrauchs sofort als Vorwurf oder gar Anklage gesehen wird, sollte man es einfach sein lassen. Das war kein Hinweis - dein Gebrauch des Begriffs "Zensur" ist ein Vorwurf. So sieht das auch ein unbedarfter Leser. Der Begriff Zensur ist, zu recht, negativ besetzt. Deshalb verwehren wir uns damit in die selbe Schublade wie z.B. ein Staat der seine Medien zensiert gesteckt zu werden. Ich denke da hast du noch Nachhilfe nötig. Fang einfach mal mit dem Lesen unseres Grundgesetzes an: Der Artikel 5 sei dir da empfohlen: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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