Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 721649 |
Datum | 14.04.2012 13:06 MSG-Nr: [ 721649 ] | 57198 x gelesen |
Infos: | 19.04.12 ZDF Drehscheibe Deutschland, Bericht unter dem Unterpunkt "Teures Ehrenamt" 13.04.12 Wikipedia: Aufwandsentschädigung 13.04.12 Alle sechs Ehrenämter niedergelegt: Zillmann reagiert auf Jobcenter-Geldforderung 13.04.12 Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! 13.04.12 Deutscher Feuerwehrverband e.V.: Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung
|
Funkmeldeempfänger
Geschrieben von Uwe R.Aufwandsentschädigungen für Ausbildungstätigkeiten werden speziell für den erbrachten Zeitaufwand der Tätigkeit bezahlt.
Wenn das so ist, dass man die Aufwandsentschädigung für die Zeit erhält, die man aufwändet, dann ist es vermutlich tatsächlich eine "dem Lohn gleichgestellte Leistung", wie von dir angeführt.
Mein Arbeitgeber bezahlt mich letztendlich ja auch für die Zeit, die ich für ihn arbeite.
Aber ist das tatsächlich die Aufwandsentschädigung im eigentlichen Sinne?!
Ich kenne aus meinem persönlichen Bereich den Begriff der Aufwandsentschädigung bislang tatsächlich nur als den Geldbetrag, der meine durch die ehrenamtliche Tätigkeit zusätzlich zu meinen "eh-da-Kosten" verursachten Auslagen ersetzt.
Das war einmal ein Pauschalbetrag, weil man landesweit in Stichproben ermittelt hat, wieviel nun ein Jugendwart pro Monat an Auslagen hat und dann das pauschal für alle überwiesen wurde anstelle dass jeder Belege sammelt, prüft und ähnliches.
Das war einmal die Kilometerpauschale für die Anfahrt zur Unterkunft bei Übungen und Einsätzen sowie für die Kollegen der ersten Welle der Strom für das FME laden. Der "Verpflegungsmehraufwand" wurde inform von Brötchen und ähnlichem Ausbezahlt.
Das ist eine Aufwandsentschädigung, wie ich sie als solche verstehe!
Ich habe aucheinmal nebenberuflich im Rettungdienst gearbeitet. Ich weiß, dass anderswo 8Euro/Stunde als "Aufwandsentschädigung" deklariert werden. Bei mir war es, wie ich es vollkommen richtig finde, reguläres Einkommen. In meinem Fall als "geringfügig Beschäftigter".
Die "Übungsleiterpauschale" sagt ja im übrigen auch nicht, dass man bis zu 2100 Euro Aufwandsentschädigung pro Jahr steuerfrei bekommen kann.
Sie sagt, dass man bis zu 2100 Euro nebenberufliches Einkommen nicht versteuern muss, wenn man man es unter bestimmten Bedingungen verdient hat.
"Früher" lief das meist steuerfrei als Aufwandsentschädigung, die selbst einer Prüfung durch eine vernebelte Brille nicht standgehalten hätte, oder richtig über ne zweite Steuerkarte. Dummerweise hat es kaum einer so gemacht, wie es richtig war, weil ja keiner kontrolliert hat, ob man tatsächlich 8Euro (um mal im unteren Bereich dieser PRaxis zu bleiben) Aufwand gehabt hätte...
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|